Sonntag, 09.02.2025

Krankenversicherung kein Einkommen aber Vermögen: So sichern Sie sich ab

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Wenn Sie kein Einkommen haben, stehen Ihnen dennoch verschiedene Optionen für die Krankenversicherung offen. Eine Möglichkeit ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die unter bestimmten Bedingungen auch ohne Einkommen einen Zugang bieten kann. Insbesondere die Familienversicherung ist für viele von Vorteil, bei der Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert werden können. Auch Studenten können unter bestimmten Voraussetzungen in der GKV bleiben oder in den Basistarif wechseln, der eine kostengünstige Absicherung bietet. Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, sollten Sie die Gesundheitsprüfung beachten, da diese entscheidend für die Annahme ist. Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung kann ebenfalls eine Option sein, um passende Leistungen zu einem günstigeren Tarif zu finden. Achten Sie darauf, welche Faktoren Ihre Wahl beeinflussen können, um die bestmögliche Absicherung zu erzielen.

Kosten und Mindestbeitrag der Versicherung

Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen, aber mit Vermögen, können für viele eine Herausforderung darstellen. Der Mindestbeitrag liegt bei 179,11 Euro pro Monat, der sich trotz fehlendem Einkommen nach dem Mindesteinkommen richtet. Neben den monatlichen Krankenversicherungsbeiträgen ist auch die Pflegeversicherung zu berücksichtigen, deren Beitrag bei etwa 185 Euro liegt. Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt standardmäßig 14,6 Prozent, während viele Krankenkassen abweichende kassenindividuelle Zusatzbeiträge erheben, die in der Regel bei 14,0 Prozent liegen können. Sollte eine Arbeitsunfähigkeit eintreten, so ist es wichtig, im Hinterkopf zu behalten, dass das Krankengeld ebenfalls in Verbindung mit diesen Beiträgen steht. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Kosten ist daher von großer Bedeutung.

Familienversicherung: Optionen und Ausnahmen

Die Familienversicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung bietet zahlreiche Optionen für Angehörige ohne Einkommen, jedoch mit Vermögen. Kinder bis zum 23. Lebensjahr und Ehepartner oder Lebenspartner können beitragsfrei mitversichert werden, solange das Gesamteinkommen 505 Euro monatlich nicht überschreitet. Zu den Einkünften zählen Lohnzahlungen, Gehaltszahlungen, Rentenbezüge sowie Zinserträge aus Geldanlagen. Private Krankenversicherungen hingegen erfordern in der Regel eine Gesundheitsprüfung und bieten Familientarife, die oft teurer sind. Voraussetzungen für die beitragsfreie Mitversicherung sind unter anderem der Wohnsitz oder Aufenthaltsort in Deutschland. Vermietung und Verpachtung können als Einkommen betrachtet werden, daher ist eine sorgfältige Prüfung der gesamten finanziellen Situation erforderlich. Bei der Entscheidung über die passende Krankenversicherung spielt auch die Art der Beitragszahlung und mögliche Zuzahlungen eine zentrale Rolle.

Rückkehr zur Versicherung: Was beachten?

In der Rückkehr zur Krankenversicherung gibt es wichtige Aspekte zu beachten, insbesondere für Personen mit niedrigem Einkommen oder Vermögen. Bei der gesetzlichen Versicherung besteht die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern, wenn man zuvor versicherungspflichtig beschäftigt war. Personen ohne Einkommen sollten jedoch auf die Höhe der Beiträge achten, die abhängig von den vorherigen Einnahmen und dem Vermögen sein können. Auch Rückstände oder ausstehende Beträge können die Rückkehr zur Versicherung komplizieren. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich frühzeitig um den Versicherungsschutz zu kümmern und alle offenen Rechnungen zu begleichen. Wer sich nicht für die gesetzliche Versicherung entscheiden kann, hat die Option, in die private Krankenversicherung zu wechseln; auch hier ist eine Prüfung der persönlichen Situation und der nächsten Schritte notwendig. Vor allem für Personengruppen, die einen hohen Anspruch an den Versicherungsschutz haben, sind klare Informationen über Möglichkeiten und Kosten unerlässlich.

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