Der Bundesgerichtshof hat ein rechtskräftiges Urteil gegen den Steueranwalt Hanno Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal bestätigt. Berger wurde in einem zweiten Verfahren wegen Steuerhinterziehung verurteilt und muss nun eine Haftstrafe von insgesamt acht Jahren und drei Monaten verbüßen.
Als Ideengeber und Wegbereiter der dubiosen Cum-Ex-Geschäfte, die den Staat um Milliarden Euro gebracht haben, gilt Berger. Die Landgerichte Bonn und Wiesbaden hatten bereits zuvor Urteile gegen ihn gesprochen. Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichthofs bestätigt nun die rechtskräftige Verurteilung.
Die Einziehung von 1,1 Millionen Euro Tatvermögen wurde angeordnet. Weitere Verfahren gegen Beteiligte des Cum-Ex-Skandals am Landgericht Bonn sind noch anhängig. Die Urteile gegen Berger werden als wichtiger Schritt in der Aufarbeitung des Skandals angesehen. Es wird erwartet, dass die Gesamtstrafe für Berger über die aktuelle Haftstrafe hinausgehen wird.